Kleintierpraxis Niederelebe
 Kleintierpraxis Niederelebe

Liebe Tierbesitzer,

Wir machen Urlaub!

Unsere Praxis bleibt von Samstag, den 05.07.2025 bis Sonntag, den 20.07.2025 geschlossen. Ab Montag, den 21.07.2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Bei dringenden Notällen wird Ihnen die diensthabende Tierarztpraxis unter der zentralen Rufnummer 04164-9097190 durchgegeben oder sie besuchen sich Seite tieraerztenotdienst-stade.de

Zudem können Sie sich bei dringenden Notfällen an die umliegenden Tierkliniken wenden:

Tierklinik Norderstedt Tel.040-5298940

Tierklinik Lüneburg Tel. 04131-55125

Tierklinik Posthausen Tel. 04297-168990

Sollten Sie während unserer Abwesenheit Medikamente für Ihr Tier benötigen, erhalten Sie diese bei der Kollegin Frau Kähler (Alte Dorfstraße 2, 21684 Stade, Tel. 04141-403266). Frau Kähler wird, wenn ihr eigenes Patientenaufkommen es zulässt, auch die Behandlung ihres Tieres übernehmen.

Ihr Team der Kleintierpraxis Niederelbe

Leistungen

Das Leistungsspektrum unserer Praxis deckt u. a. folgende Bereiche ab:

  • Dermatologie/Allergiediagnostik
  • Allgemeine und Innere Medizin
  • Chirurgie-Routine OPs wie z.B. Kastration/Tumorentfernung, OP Brachycephalensyndom
  • Notfalloperationen wie z.B. Milzdrehung, Magendrehung, Gebärmutterentzündung, Kaiserschnitt
  • Inhalationsnarkose mit Monitoring (EKG, Pulsoxymetrie, Kapnographie)
  • Ultraschalluntersuchung (mit Farb-Doppler)
  • Digitale Röntgenuntersuchung (strahlungsarm)
  • Labor-Untersuchungen (Blut- und Urinuntersuchungen vor Ort)
  • Blutdruckmessung
  • EKG
  • Zahnbehandlungen
  • gynäkologische Untersuchung, Zyklusdiagnostik, Geburtshilfe
  • Bluttransfusionen
  • Chemotherapie
  • stationäre Unterbringung
  • intensivmedizinische Betreuung
  • Hausbesuche (in besonderen Fällen – nach Vereinbarung)

Behandlungskosten

Die Gebühren und Preise, nach denen die in dieser Praxis durchgeführten Leistungen abgerechnet werden, richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.08.2022. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten. Die GOT staffelt in den “ein-, zwei- und dreifachen Satz”. Ein Unter- oder Überschreiten wird vom Gesetzgeber nicht gestattet. Wir bitten Sie, die Behandlungskosten nach jeder Behandlung in bar oder mit EC zu begleichen, eine Ratenzahlung ist bei uns nicht möglich.

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